Arbeitslosenversicherung

Sozialversicherungssystem Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung SGB III und gehört zum Sozialversicherungssystem, die dazu dient bei Arbeitslosigkeit dem Arbeitssuchenden ein gewisses Einkommen sicherzustellen. Die Bundesagentur für Arbeit ist Träger der Arbeitslosenversicherung. Das aufsichtsführende Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Personenkreis Arbeitnehmer, Auszubildende, Wehr- oder Zivildienstleistende und Selbständige sind in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind können sich auch Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Beitrag Der Beitragssatz der Pflichtversicherung zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beträgt derzeit 3 % des Bruttoeinkommens. Der Beitrag wird jeweils zu 50 % durch den Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Die Obergrenze zum Beitrag wird durch die Beitragsbemessungsgrenze definiert.

Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung grundsätzlich in zwei Gruppen unterschieden:

Leistungen an den Arbeitnehmer

  • Leistungen zum Lebensunterhalt (Entgeltersatzleistungen)
  • Unterstützung der Vermittlung (Kosten für Bewerbungen, Reisekosten, Gutscheine für Vermittlungen)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten
  • Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung
  • Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Förderung der Berufsausbildung
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
  • Kurzarbeitergeld

Leistungen an den Arbeitgeber

  • Zuschüsse bei Einstellungen
  • Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
  • Finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmer aus schwer vermittelbaren Gruppen, wie ungelernte Arbeitnehmer, behinderte Menschen