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Pflichtversicherung

Die Pflichtversicherung ist eine Versicherung, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vorgeschrieben ist. Die Krankenversicherung, KFZ-Haftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung sind nur einige Beispiele, die zu den Pflichtversicherungen zählen.

Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung in zwei Bereich unterteilen:

  • Im Regelfall das staatliche Versicherungssystem mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung.
  • Die Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung, wie die KFZ-Haftpflichtversicherung

Die Pflichtversicherung im Widerspruch zum Grundgesetz
Die gesetzliche Pflichtversicherung widerspricht dem Prinzip der Vertragsfreiheit und daher dem Art. 2 Abs. 1 GG. Durch gesonderte Begründungen bestehen keine Einschränkungen der Vertragsfreiheit durch die gesetzliche Pflichtversicherung. Insbesondere wenn es um den Schutz Dritter, wie in der Haftpflichtversicherung, den Verbraucherschutz oder den Schutz der Gesundheit geht.

Vielfach wird die Pflichtversicherung auch als staatlicher Paternalismus bezeichnet - Regelungen oder Maßnahmen, die zum Wohle des Bürgers oder zum Schutz des Einzelnen vor sich selbst gegen seinen Willen oder zumindest ohne sein Einverständnis getroffen werden.

Für Versicherungsunternehmen besteht mit der Pflichtversicherung auch vielfach der Abschlusszwang, auch Kontrahierungszwang genannt. Dies ist historisch begründet, wie zum Beispiel in der Feuerversicherung. Die Brandversicherung wurde im 17./18. Jahrhundert obligatorisch in vielen Gebieten gesetzlich geregelt. Auch die Krankenversicherung wurde 1883 in der Bismarckschen Sozialgesetzgebung zur Pflichtversicherung. Im Luftfahrtgesetz von 1923 wurde die Haftpflichtversicherung gesetzlichen Normen und Vorschriften unterworfen.



Die deutsche Sozialversicherung als Pflichtversicherung
In der deutschen Sozialversicherung besteht Versicherungspflicht in den Bereichen: Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung sowie bei der Versicherung gegen Arbeitsunfälle. Dies einzelnen Bereiche sind in den entsprechenden Sozialgesetzbüchern geregelt.


Die Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung
In vielen Fällen ist auch die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Wie zum Beispiel für nachfolgende Bereiche:

  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung, für Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ingenieure, Wirtschaftstreuhänder und Ärzte
  • Betriebshaftpflichtversicherung für bestimmte Branchen oder Geschäftszweige
  • Jagdhaftpflichtversicherung als Zugangsvoraussetzung für den Jagdschein
  • Haftpflichtversicherung für bestimmte Vereine, wie Schützenverein


Zusammenfassung Pflichtversicherung:

Somit besteht in den nachfolgenden Bereichen die Pflichtversicherung:

  • Krankenversicherung
  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Jagdhaftpflichtversicherung
  • Vereinshaftpfflichtversicherung
  • Sozialversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Hundehalterhaftpflichtversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung

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