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Sozialversicherungssystem
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung SGB III und gehört zum Sozialversicherungssystem, die dazu dient bei Arbeitslosigkeit
dem Arbeitssuchenden ein gewisses Einkommen sicherzustellen. Die Bundesagentur für Arbeit ist Träger der Arbeitslosenversicherung.
Das aufsichtsführende Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Personenkreis
Arbeitnehmer, Auszubildende, Wehr- oder Zivildienstleistende und Selbständige sind in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
pflichtversichert. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind können sich auch Arbeitnehmer,
die außerhalb der EU beschäftigt sind freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gegen Arbeitslosigkeit versichern.
Beitrag
Der Beitragssatz der Pflichtversicherung zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beträgt derzeit 3 % des Bruttoeinkommens.
Der Beitrag wird jeweils zu 50 % durch den Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Die Obergrenze zum Beitrag wird durch
die Beitragsbemessungsgrenze definiert.
Die Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung grundsätzlich in zwei Gruppen unterschieden: