Ihr Portal für Pflichtversicherungen
schnell - sicher - kompetent

Pflichtversicherung
Pflichtversicherungen

pflichtversicherung.de

Berufshaftpflichtversicherung

Grundsatz
Die Privathaftpflichtversicherung schützt die Privatperson vor Schadenersatzansprüchen Dritter im privaten Bereich. Bei Selbständigen bzw. Freiberufler ist im Regelfall eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung notwendig. Bzw. bei einigen ausgewählten Berufen ist die Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich als Pflichtversicherung vorgeschrieben.


Berufsgruppen
Bei z.B: Architekten, Ingenieuren, Rechtsanwälten, Notare, Wirtschaftsprüfer und ärzten ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung die Grundvoraussetzung um die Zulassung zur gewerblichen Tätigkeit zu erhalten.

Vorschriften / Hintergrund
Aufgrund von standesrechtlichen Vorschriften oder berufsrechtlichen Vorschriften besteht bei den o.g. Berufen der Zwang eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – Pflichtversicherungsgesetz.


Was ist in der Berufshaftpflichtversicherung versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der versicherten Tätigkeit. Der genaue Versicherungsschutz richtet sich nach den vertraglichem Umfang.


Wen schützt die Berufshaftpflichtversicherung?
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für dessen angestelltes Personal dessen Fehlverhalten sich der Versicherungsnehmer zurechnen lassen muss.


Welche Schäden sind im Versicherungsschutz beinhaltet?
Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung beinhaltet im Regelfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


Bis zu welcher Höhe leistet die Berufshaftpflichtversicherung?
Ist die Verpflichtung zur Schadenersatzleistung festgelegt, leistet die Berufshaftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden bis zu den vereinbarten Versicherungssummen.


Welche Leistungen sind grundsätzliche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Tätigkeiten, die weder dem versicherten Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind.

VDABBAKW_4581 28.05.2023-03:01:27