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Grundsatz
Werden Schadensersatzansprüche von Dritten an den Firmeninhaber oder die Firma gestellt, sichert die Betriebshaftpflichtversicherung diese
gegen die Forderungen des Dritten ab. Hierbei fungiert die Betriebshaftpflichtversicherung als eine Art Rechtsschutzversicherung und wehrt
unberechtigte Schadensersatzansprüche auch ab – der sogenannte passive Rechtsschutz.
Pflichtversicherung
In diversen Branchen ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, d. h.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist
eine Pflichtversicherung.
Insbesondere bei Branchen, in denen „Beratung“ ein sehr wichtiges Thema ist.
Leistungsinhalte der Betriebshaftpflichtversicherung.