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Allgemein
Die Haftpflichtversicherung Motorrad zählt analog zur KFZ-Haftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung für jeden Besitzer/Eigentümer eines Motorrades, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Motorrad Haftpflichtversicherung ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Dieses verpflichtet den Halter des Fahrzeuges zum Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung. Die Mindestversicherungssummen bei Fahrzeugen betragen lt. Pflichtversicherungsgesetz
Beitragsgrundlage zur Motorrad-Haftpflichtversicherung
Der Beitrag zur Haftpflichtversicherung Motorrad basiert auf der Grundlage von statistischen Tarifmerkmalen. Hierzu zählen: