Gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung zählt im deutschen Sozialversicherungssystem zur Pflichtversicherung SGB XI. Jeder der einer Beschäftigung nachgeht benötigt die gesetzliche Pflegeversicherung.

Grundsätzlich wird die Pflegeversicherung in drei verschiedene Bereiche gegliedert.

  • die gesetzliche Pflegeversicherung

  • die private Pflegeversicherung

  • die private Pflegezusatzversicherung

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung Jede gesetzliche Krankenkasse hat eine Pflegekasse eingerichtet. Denn Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Dies wird geregelt im 11. Sozialgesetzbuch - die Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)

  • Die private Pflegeversicherung Personen die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, müssen beim Abschluß der privaten Krankenversicherung auch die private Pflegeversicherung als Baustein mit abschließen.

  • Die private Pflegezusatzversicherung Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung als Pflichtversicherung besteht die Möglichkeit eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die private Pflegezusatzversicherung ist keine Pflichtversicherung, sondern stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung dar. Die private Pflegezusatzversicherung ist in drei Varianten möglich. Die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung sowie die Pflegerentenversicherung.

Leistungen der gesetzliche Pflegeversicherung Die gesetzliche Pflegeversicherung als Pflichtversicherung unterliegt Leistungsgrundsätzen. Die Prävention und die Rehabilitation gehen den Pflegeleistungen vor. Die ambulante Pflege geht der teilstationären und vollstationären Pflegeleistung vor.

Leistungen aus der gesetzliche Pflegeversicherung unterliegen einem gewissen Budgetrahmen mit Ausnahme der technischen Hilfsmittel sowie Pflegekurse.

Grundsätzlich kann in zwei Bereiche unterschieden werden, Leistungen bei häuslicher Pflege und Unterbringung in einem Pflegeheim.