Unfallversicherung
Die Unfallversicherung als Pflichtversicherung für Angestellte Alle Arbeitnehmer eines Unternehmens sind in der gesetzlichen Unfallversicherung SGB VII abzusichern. Dies sieht das Pflichtversicherungsgesetz vor und richtet sich an alle Arbeitgeber. Darunter fallen auch geringfügig Beschäftigte sowie Praktikanten. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind zu 100 % durch den Arbeitgeber zu entrichten. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Lohnsumme der Arbeitnehmer, daraus folgt, dass Praktikanten beitragsfrei mitversichert sind.
Der Unternehmer als freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Unfallversicherung Der Unternehmer ist nicht automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Jedoch besteht die Möglichkeit für Unternehmer als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Unfallversich § 6 SGBVII.
Geschäftsführer in der gesetzlichen Unfallversicherung Für angestellte Unternehmer im Unternehmen, wie der Geschäftsführer, besteht die Pflicht zur Versicherung Pflichtversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Geschäftsführer wird wie ein normaler Angestellter gewertet und ist daher im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
Beitragshöhe für Geschäftsführer Die Höhe des Beitrages für den freiwillig versicherten Unternehmer richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und nicht nach dem Einkommen des Unternehmers.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung als Pflichtversicherung Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung als Pflichtversicherung konzentrieren sich auf Wegeunfälle, direkter Weg vom Wohnsitz des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte und wieder zurück sowie auf Unfälle auf der Arbeit. Somit deckt die gesetzliche Unfallversicherung als Pflichtversicherung nur einen Bruchteil des Tages mit Versicherungsschutz ab. Um auch von den finanziellen Folgen während in der Freizeit oder zu Hause abzudecken ist die private Unfallversicherung unerlässlich.