Sozialversicherungen
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Motorrad-Haftpflichtversicherung
Allgemein
Die Haftpflichtversicherung Motorrad zählt analog zur KFZ-Haftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung für jeden Besitzer/Eigentümer eines Motorrades, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Motorrad Haftpflichtversicherung ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Dieses verpflichtet den Halter des Fahrzeuges zum Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung. Die Mindestversicherungssummen bei Fahrzeugen betragen lt. Pflichtversicherungsgesetz
- für Personenschäden 7,5 Mio. Euro
- für Sachschäden 1.120.000 Euro
- für reine Vermögensschäden 50.000 Euro
Beitragsgrundlage zur Motorrad-Haftpflichtversicherung
Der Beitrag zur Haftpflichtversicherung Motorrad basiert auf der Grundlage von statistischen Tarifmerkmalen. Hierzu zählen:
- Wert und Alter des Fahrzeugs
- Jährliche Fahrleistung
- Fahrerkreis des Fahrzeugs
- Zulassungsort
- Typklasse des Fahrzeugs