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Die gesetzliche Pflegeversicherung zählt im deutschen Sozialversicherungssystem zur Pflichtversicherung SGB XI. Jeder der einer Beschäftigung nachgeht
benötigt die gesetzliche Pflegeversicherung.
Grundsätzlich wird die Pflegeversicherung in drei verschiedene Bereiche gegliedert.
Leistungen der gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung als Pflichtversicherung unterliegt Leistungsgrundsätzen. Die Prävention und die Rehabilitation gehen den
Pflegeleistungen vor. Die ambulante Pflege geht der teilstationären und vollstationären Pflegeleistung vor.
Leistungen aus der gesetzliche Pflegeversicherung unterliegen einem gewissen Budgetrahmen mit Ausnahme der technischen Hilfsmittel sowie Pflegekurse.
Grundsätzlich kann in zwei Bereiche unterschieden werden, Leistungen bei häuslicher Pflege und Unterbringung in einem Pflegeheim.