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Das Sozialversicherungssystem
Das Sozialversicherungssystem sieht vor, dass die gesetzliche Rentenversicherung zur Pflichtversicherung SGB VI für alle abhängig Beschäftigten zählt.
Auch Selbständige, die ähnlich wie Arbeitnehmer überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind, sind von der Pflichtversicherung betroffen.
Der Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist für Selbständige und freiberuflich Tätige auf Antrag möglich.
Wird eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen oder die Selbständigkeit beendet ist die Rückkehr in die freiwillige Rentenversicherung möglich.
Ausnahmeregelungen
Ausgenommen von der Pflichtversicherung sind Beamte, Richter und Berufssoldaten. Ebenso von der Pflichtversicherung befreit sind:
Nutzen
Die Pflichtversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung soll sicherstellen, dass nach Beendigung der Lebensarbeitszeit ein
gewisser Lebensstandard sichergestellt werden kann. Hierzu werden vom Arbeitnehmer sowie vom Arbeitgeber regelmäßig Beiträger zur
gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. Dadurch erhält der Versicherte eine Anwartschaft auf eine Rente. Personen, die geringfügig
beschäftigt sind, sind von der Pflichtversicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht befreit. Der Arbeitgeber leistet einen
festgelegten Pauschalbeitrag. Der Arbeitnehmer leistet keinen Beitrag.
Beitragshöhe
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt derzeit bei 19,9 % des Einkommens. Im Regelfall tragen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitrages. Bei Auszubildenden, deren Einkommen unter 325 Euro monatlich liegt,
wird der Beitrag in vollem Umfang von Arbeitgeber übernommen. Bei Selbständigen, in der Pflichtversicherung, wird das Einkommen bis
maximal zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Prognose
Die gesetzliche Rentenversicherung stellt heute noch die größte Einnahmequelle der älteren Bevölkerung dar. In naher Zukunft wird die
gesetzliche Rentenversicherung lediglich die Grundversorgung im Alter sicherstellen können. Gründe hierfür sind, dass es den
"klassischen Eckrentner" mit 45 Beitragsjahren und immer durchschnittlichen Einkommen nicht mehr geben wird. Insbesondere bei Berücksichtigung
der Tatsache, dass die Ausbildungszeiten sich laufend verlängern, sowie dass immer öfter der klassische Eckrentner von Arbeitslosigkeit betroffen sind.
Entgegenwirken kann man nur durch den Aufbau einer privaten Altersvorsorge.