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Vereine werden grundsätzlich nach ihrer rechtlichen Form unterschieden. Die rechtliche Form des Vereins entscheidet darüber wie die Haftung im Schadensfall geregelt ist.
Rechtliche Formen von Vereinen und deren Haftung
Pflichtversicherung für Vereine
Grundsätzlich deckt die Privathaftpflichtversicherung bei der Ausübung des Hobbies evtl. Schadensersatzansprüche von Dritten ab. Jedoch nicht,
wenn das Hobby als „hochriskant“ einzustufen ist. Hierunter fällt z.B. die Ausübung des Hobbies Sportschütze im Schützenverein.
Viele Schützenvereine haben über den Dachverband das Haftungsrisiko über einen entsprechenden Rahmenvertrag abgedeckt.
Die genaue Regelung entnehmen Sie bitte ihrer Vereinssatzung. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, dass jeder Sportschütze des Vereins eine
eigene Haftpflichtversicherung für sein „hochriskantes“ Hobby haben und auch nachweisen muss. Denn laut Waffengesetz ist die Haftpflichtversicherung
für Sportschützen eine Pflichtversicherung – also Kraft Gesetz.
Nicht nur Schützenvereine sind zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet, auch Armbrust- und Bogenvereine.
Grundsätzlich ist zu empfehlen, bei jedem Hobby, das „hochriskant“ ist, sich nach einer Haftpflichtversicherung umzusehen und zu vereinbaren um den
Anforderungen der Pflichtversicherung nachzukommen.